Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf. Vor dem Start von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform GreenProm, betrieben von Eventify OG (im Folgenden „GreenProm“), durch Veranstalter (insbesondere Ballkomitees) und durch Gäste, die über die Plattform Tickets kaufen.
2. Rolle von GreenProm
GreenProm stellt Veranstaltern eine Software für Ticketverkauf, Gästekommunikation und Einlasskontrolle zur Verfügung. GreenProm ist nicht Veranstalter. Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Für Durchführung, Inhalt, Änderung oder Absage der Veranstaltung ist allein der Veranstalter verantwortlich.
3. Zahlung
Zahlungen mit Karte, Apple Pay, Google Pay oder EPS werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt und dem Stripe-Konto des Veranstalters unmittelbar gutgeschrieben. Alternativ kann der Veranstalter die Zahlung per Banküberweisung auf sein Konto anbieten; das Ticket wird dann nach bestätigtem Zahlungseingang ausgestellt, nicht bezahlte Reservierungen verfallen nach Ablauf der angegebenen Frist.
Zusätzlich zum Ticketpreis zahlt der Gast eine Servicegebühr von € 1,60 pro Ticket an GreenProm. Darin sind die Gebühren des Zahlungsdienstleisters enthalten; der Veranstalter erhält den vollen Ticketpreis. Bei Banküberweisungen erhält der Veranstalter die Servicegebühr mit der Zahlung und leitet sie gesammelt an GreenProm weiter. Für Veranstalter ist die Nutzung im Übrigen kostenlos; für Freikarten über dem Freikontingent fällt die Servicegebühr an.
4. Tickets
Tickets werden per E-Mail als QR-Code zugestellt. Jeder QR-Code berechtigt zu einem einmaligen Einlass. Eine Weitergabe ist erlaubt, sofern der Veranstalter nichts anderes bestimmt. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse ist der Gast verantwortlich.
5. Rücktritt und Erstattung
Tickets für Freizeitveranstaltungen zu einem bestimmten Termin sind gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Bei Absage oder Verschiebung entscheidet der Veranstalter über Erstattungen und führt diese über sein Stripe-Konto durch. [Regelung zur Erstattung der Servicegebühr festlegen.]
6. Pflichten der Veranstalter
Veranstalter sichern zu, zur Durchführung der Veranstaltung und zum Ticketverkauf berechtigt zu sein, wahre Angaben zu machen und die Daten der Gäste nur für Zwecke der Veranstaltung zu verwenden. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Gäste schließen Veranstalter und GreenProm eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.
Entwurf: Die Abschnitte 6a und 6b sind neu und müssen vor dem Start anwaltlich geprüft werden.
6a. Bilder, Logos und andere Inhalte der Veranstalter
Veranstalter können für Tickets eigene Bilder, Grafiken und Logos hochladen. Sie dürfen nur Inhalte verwenden, an denen sie die erforderlichen Rechte haben, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte (auch an einfachen Fotos, § 74 UrhG), Rechte am eigenen Bild abgebildeter Personen (§ 78 UrhG) sowie Marken- und Namensrechte (z. B. bei Sponsorenlogos nur mit Zustimmung des Sponsors).
Beim Hochladen geben Veranstalter den Urheber oder Rechteinhaber an und bestätigen, dass sie zur Verwendung berechtigt sind. GreenProm speichert diese Angaben mit Zeitpunkt und Benutzerkonto. Hat ein Lichtbild eine Herstellerbezeichnung, ist sie beizubehalten; der Bildnachweis kann auf dem Ticket angezeigt werden.
Veranstalter räumen GreenProm die für Speicherung, Vorschau, Erstellung und Versand der Tickets nötigen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, beschränkt auf die jeweilige Veranstaltung. Werden Ansprüche Dritter wegen von Veranstaltern hochgeladener Inhalte geltend gemacht, stellen die Veranstalter GreenProm davon frei, soweit sie die Rechtsverletzung zu vertreten haben.
6b. Meldung rechtswidriger Inhalte
Wer einen rechtswidrigen Inhalt auf GreenProm bemerkt, etwa ein ohne Erlaubnis verwendetes Bild, kann ihn wie im Impressum beschrieben melden (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act). GreenProm prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv und kann betroffene Inhalte sperren oder entfernen. Der betroffene Veranstalter erhält eine Begründung (Art. 17 DSA) und kann dazu Stellung nehmen. Bei wiederholten oder offensichtlichen Rechtsverletzungen kann GreenProm das Konto einschränken.
7. Haftung
GreenProm haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden. Für die jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform wird keine Gewähr übernommen; der Einlass-Scanner ist für den Betrieb ohne Internetverbindung ausgelegt.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaates entzogen werden.